Die UWG geht ins “Schlossmacher 2” !

Zur Sitzung des Rates (29.1.19) hat die Verwaltung einen Namensvorschlag zur Abstimmung vorgestellt. In der Vorlage wird Name “Hürxthal – Haus der Begegnung” vorgeschlagen. Als Grund für die Namenswahl wird der Bezug zu einer alteingesessenen Familie in der Vorlage aufgeführt. 

Für die UWG Fraktion ist aus diesem Namen der ursprünglich gewünschte Bezug zu Radevormwald nicht ausreichend zu erkennen. Dieser Eindruck wurde auch in Gesprächen mit Radevormwalder Bürgern so bestätigt.

Nach intensiver Diskussion innerhalb der UWG Fraktion und auch mit Radevormwalder Bürgern hat sich die UWG Fraktion entschlossen einen kurzen und “griffigen” Namen über einen Antrag im Stadtrat vor zu schlagen.

Bei der Abwägung verschiedenen Namen (u. A. “Heinz Genster Begegnungsstätte” wegen des örtlichen Nähe zu dem bekannten Imbissstand) ist der Gedanke entstanden einen unabhängigen (neutralen) Namen zu vergeben.

Die UWG Fraktion stellt deswegen den Antrag das Begegnungshaus anhand des Straßennamens, ohne direkten Bezug zu einer Person oder Institution, zu benennen.

Deswegen stellen wir den Antrag in der Ratssitzung am 29.1.19 das Begegnungshaus nach dem Schlossmacherplatz, konkret “Schlossmacher 2“, zu benennen.  

UWG Bürgersprechstunde am 12.10.2018

Die UWG Fraktion bietet am 12.10.2018 eine Bürgersprechstunde für alle Bürgerinnen und Bürger an. 

Die Sprechstunde findet von 10:00 bis 17:00 Uhr im Haus Burgstrasse 8 statt.

 

Falls Sie besondere Themenwünsche haben bitten wir um Kontaktaufnahme über unser Kontaktformular

Weitere Sprechstunden und alle anderen aktuellen politischen Termine finden Sie in unserem Terminkalender.

Wir freuen uns auf ihren Besuch.

UWG stellt Anträge zur Bebauung von Karthausen

UWG stellt Anträge zur Bebauung von Karthausen

Die UWG Fraktion hat zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt am 19.9.2018 und zur Sitzung des Rates am 9.10.2018 einen Antrag zur Bebauung von Karthausen gestellt.

Unser Antrag soll die Bebauung auf den ersten Bauabschnitt, nach der Präsentation vom 29.6.2018, einschränken.

Ortsteil Karthausen mit denkmalgeschützem Bauernhof

Zur Bürgerversammlung am 3.9.2018 stellte die Verwaltung dann noch eine veränderte Version der Präsentation vor. Dort wurde die Anzahl der geplanten Wohneinheiten auf 274 Wohneinheiten (von 253 Wohneinheiten) erhöht.

Folgende Gründe sind für die Antragstellung ausschlaggebend:

  • Durch das Neubaugebiet wird ein neuer Stadtteil geschaffen.

Für diesen Stadtteil ist die Infrastruktur zur ausreichenden Versorgung der Bürgerinnen und Bürger nicht vorhanden. Die notwendige Ansiedlung von Einzelhandel wird durch das Einzelhandelskonzept verhindert. Zur Veränderung des Einzelhandelskonzept haben wir ebenfalls einen Antrag gestellt.

  • Die Lage des Neubaugebiets fördert nicht eine sinnvolle Stadtentwicklung.

Es wird eine “Trabantensiedlung” entstehen die mehr Bezug zu Remscheid / Lennep als zu Radevormwald hat. Das kann für eine ganzheitliche Stadtentwicklung von Radevormwald keinen Sinn machen. 

  • Die generelle verkehrliche Anbindung ist nicht ausreichend.

Das Baugebiet befindet sich an einer Landstrasse (L81) die in keinster Weise den notwendigen Belastungen standhalten kann. Es ist ab zu sehen das schon durch die Baumaßnahmen diese Strasse so beeinträchtigt wird das eine teure Sanierung erfolgen muss. Die Straße ist eine Landstrasse dir durch StrassenNRW betreut wird. Es ist zu erwarten das die Kosten auf Radevormwald abgewälzt werden.

  • Die Anzahl der Zugänge in das Baugebiet sind nicht ausreichend.

Zur Zeit werden max. 2 Zugänge (der zweite Zugang erst im 3. Bauabschnitt) in das Neubaugebiet geplant. Geht man von den letzten Präsentationen der Verwaltung aus werden ca. 290 Wohneinheiten dort entstehen. Aus unserer Sicht kann dann dort mit ca. 800 Bürgern gerechnet werden. Geht man davon aus das heutzutage 2 Autos pro Haushalt schon der Regelfall bedeutet kann man von ca. 600 Fahrzeugen ausgehen. Was das für zwei Zugänge bedeutet kann sich jeder selber ausmalen.  

  • Es wird ökologisch wertvolle Landschaft vernichtet.

Nach Wikipedia beträgt der Flächenverbrauch (basierend auf Zahlen aus 2015) ca. 61.000 m² pro Tag. Aus unserer Sicht stellt die Fläche in Karthausen eine solche ökologisch wertvolle Fläche dar. Das ist auch insbesondere nachvollziehbare weil unmittelbar an das Baugebiet angrenzend ein Landschaftsschutzgebiet anschließt. Der 3. Bauabschnitt ist sogar noch komplett Bestandteil des Landschaftsschutzgebiets. Teile des zweiten Bauabschnittes sind ebenfalls noch geschützt. Die Aufhebung für beide Bauabschnitte müsste von der Stadt noch beantragt werden. Inzwischen ist uns eine (unbestätigte) Information zugekommen das schon Mitte August die Aufhebung des Landschaftsschutzes beantragt wurde. 

  • Die Beeinträchtigung eines unmittelbar angrenzenden Baudenkmals ist wahrscheinlich.

Der, direkt an der Strasse (L81) gelegene Bauernhof ist ein eingetragenes Baudenkmal. Nach dem Denkmalschutzgesetz NRW ist schon eine Genehmigung erforderlich wenn das Baudenkmal “beeinträchtigt” wird. Auf Grund der verkehrlichen Situation gehen wird davon aus das die Strasse (L81) verbreitert werden muss. Das wird insbesondere notwendig werden weil diese Straße jetzt noch keinen Bürgersteig hat. Vor dem Hintergrund das dort auch viel Kinder wohnen werden ist die Bereitstellung eines Bürgersteigs und, nach unserer Auffassung, auch eines Radwegs unbedingt erforderlich. Das wurde auch von der Verwaltung in der Vorlage zum Ausschuss schon aufgeführt. Es ist zu erwarten das die Breite der Fahrbahn (inklusive Gehweg und Fahrradweg) von ca. 5 m auf ca. 8 m ansteigen wird. Diese Verbreiterung wird das Baudenkmal wesentlich beeinflussen. 

  • Die Möglichkeit zentrumsnahe Gebiete zu erschließen wurde nicht betrachtet.

Als Ersatz für Karthausen stehen ausreichend Bauflächen in Nadelsiepen und in der Hermanstrasse zur Verfügung. Dies ist insbesondere relevant weil dort keine Rahmenbedingungen die die Erschließung behindern könnten (Denkmal, ungünstige Anbindung, Versorgung, Landschaftsschutz, etc.) bekannt sind. Weiterhin sind diese Gebiete im Flächennutzungsplan schon als “Bauerwartungsland” gekennzeichnet.  

  • Die Ziele der integrierten Handlungskonzepte werden nicht beachtet.

Durch die integrierten Handlungskonzepte soll u. A. der “Verödung” der Innenstadt entgegengewirkt werden. Für die Bevölkerung sollen Anreize geschaffen werden in der Innenstadt einzukaufen.  Das Vorhaben der Verwaltung ein Baugebiet am äußersten Rand von Radevormwald zu erschließen widerspricht der Zielsetzung, der auch durch öffentliche Mittel geförderten Projekte, vollständig. Man könnte den Eindruck gewinnen das hier eher die Stadtentwicklung von Remscheid-Lennep (das zukünftige DOC in Lennep ist nur 4,1 Kilometer entfernt) vorangetrieben werden soll.

  • Durch die Nichtbeachtung der Ziele der integrierten Handlungskonzepte können Rückzahlung von Fördermitteln nicht ausgeschlossen werden.

Durch die Erschließung zentrumsnaher Baugebiete (wie z.B. Nadelsiepen + Hermanstrasse) könnte diese Gefahr komplett gebannt werden. Dadurch könnte auch gegenüber dem Fördergeber die Ernsthaftigkeit der Radevormwalder Stadtentwicklung dargestellt werden.

Wegen dieser schwerwiegenden Gründe hat sich die UWG Fraktion entschlossen diesen Antrag zu stellen. Es wäre folgerichtig das Neubaugebiet vollständig ab zu lehnen.

Durch den, vorn der Verwaltung schnell durchgeführten Ankauf von Grundstücken, müssen wir auch die dadurch erzeugte Haushaltssituation (Haushaltssicherungskonzept) beachten. Die Verwaltung hat dort die Politik unter einen besonderen Zugzwang gesetzt.

Nur deswegen erscheint uns der Kompromiss (nur der erste Bauabschnitt soll realisiert werden) vertretbar.

Dabei ist es uns besonders wichtig zu betonen das es uns nicht um eine “Verhinderungspolitik” geht. Wir haben schon mehrfach die Nutzung der anderen Flächen (Nadelsiepen + Hermanstrasse) gefordert. Das wird in der Begründung unseres Antrags auch ausdrücklich erwähnt.

Wir würden uns freuen dazu von Ihnen ein Feedback zu erhalten. Bitte benutzen Sie unser Kontaktformular.

Ankauf von Grundstücken in Karthausen ohne Information des Rates der Stadt Radevormwald

Der Kämmerer und der Bürgermeister hat in der Ratssitzung vom 10.7.2018 den Rat über den Ankauf von Grundstücken informiert. Dort wurde vorgestellt das die Verwaltung das Grundstück für den ersten Bauabschnitt in Karthausen bereits angekauft hat. Vor dem Ankauf wurden weder der Rat noch die Fraktionen informiert.

Als Rechtfertigung bezieht sich die Verwaltung auf den Paragraphen 12 der Hauptsatzung nach dem die Verwaltung berechtigt ist, selbständig Grundstücke an zu kaufen wenn

  • die Wirtschaftsförderungsgesellschaft eine Empfehlung ausspricht

und

  • im Haushaltsplan das Budget für den Ankauf eingeplant wurde.

Daraufhin hat der Stadtrat eine Überprüfung des Ankauf durch das Rechnungsprüfungsamt beauftragt.

Das Ergebnis der Überprüfung wurde in der Ratssitzung am 4.9.2018 vorgestellt.

Nach Auffassung der UWG Fraktion hat die Untersuchung eindeutig ergeben das keine, nachvollziehbare Empfehlung (in schriftlicher Form), der Wirtschaftsförderungs- gesellschaft fest zu stellen ist.

Als erste Konsequenz der Untersuchung hat die UWG Fraktion einen Antrag zur Veränderung der Hauptsatzung (§12) schon zur Ratssitzung am 4.9.2018 als Antrag zur Sache gestellt.

Dieser Antrag wurde vom Bürgermeister, als Vorsitzender der Ratssitzung, mit folgender Argumentation nicht anerkannt:

  1.  Der Antrag wurde nicht innerhalb der Fristen die in der Geschäftsordnung des Rates festgeschrieben sind gestellt.
  2. Der Antrag kann nicht als “Antrag zur Sache” gestellt werden, da der Tagesordnungspunkt 19 nur einen Bericht des Rechnungsprüfungs-amts beinhaltet.

Wir werden die Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Bürgermeisters untersuchen lassen.

Der Antrag ist in der nächsten Sitzung des Rates, die am 18.9.2018 stattfindet, als normaler Tagesordnungspunkt platziert.

Inhaltlich bedeutet unser Antrag das die Verwaltung keinerlei Grundstücksgeschäfte ohne Beschlüsse des Rates mehr tätigen darf.

Als weitere Konsequenzen aus dieser Untersuchung werden wir prüfen lassen, ob der Ankauf der Grundstücke in Karthausen rechtmäßig erfolgt ist.

UWG Bürgersprechstunde am 14.9.2018

Die UWG Fraktion bietet am 14.9.2018 eine Sprechstunde für alle Bürgerinnen und Bürger an. Einen besonderen Schwerpunkt in dieser Sprechstunde ist das von der Verwaltung geplante Neubaugebiet in Karthausen.

Die Sprechstunde findet von 10:00 bis 17:00 Uhr im Haus Burgstrasse 8 statt.

 

Falls Sie besondere Themenwünsche haben bitten wir um Kontaktaufnahme über unser Kontaktformular

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Wir freuen uns auf ihren Besuch.