Stellungnahme der UWG Fraktion zum Baugebiet Karthausen

Am 15.3.2021 fand die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt statt. Dazu hatte es am 9.2.2021 eine Videokonferenz für die Fraktionen mit der Vorstellung der ersten Planungen gegeben. Dazu konnten alle Fraktionen, zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, eine Stellungnahme und Vorschläge abgegeben.

Hier die Präsentation des Planungsbüros Loth:

Präsentation Planungsbüro Loth

 

Dazu haben wir unsere Vorschläge erstellt und auch im Ausschuss vorgestellt.

Stellungnahme der UWG Fraktion

 

Einige Vorschläge waren auch in den Stellungnahmen der anderen Faktionen zu finden.

Auf drei Teilaspekte der Bebauung in Karthausen und unsere Hinweise / Forderungen dazu möchten wir besonders hinweisen.

1. Erstellung eines Verkehrskonzeptes

Die bisherige Planung zeigt eine weitestgehende gradlinige Gestaltung der Verkehrsflächen. Moderne Gestaltungskonzepte (Verkehrsberuhigung, E-Mobilität, Ruhebereiche, Spielflächen, etc.) sind zur Zeit noch nicht berücksichtigt. Die Anbindung an die Hauptverkehrstrasse (Elberfelder Strasse) halten wir für nicht ausreichend. Ebenso sollte eine 3oer Zone für das ganze Wohngebiet eingerichtet werden. Die Ausarbeitung sollte im einem Gesamtkonzept erfolgen. In der Sitzung wurde mitgeteilt das die Verkehrssituation von der Verwaltung noch ausgiebig betrachtet wird.

2. Verhinderung der Flächenversiegelung

Eine flüssigkeitsdichte Flächenversiegelung sorgt für ein belastendes Klima und fördert die Aufheizung des urbanen Gebiets. Inzwischen gibt es moderne Baustoffe (Klimabaustoffe) die die nachhaltige Versiegelung von Flächen verhindert und für eine Wasserspeicherung und einen Wasseraustausch (Verdunstung) sicherstellt. Zusätzlich stellt eine solche Verwendung die Wasserversorgung von Pflanzen in den Randbereichen der Strasse sicher. Beispiele findet man bei den Gewinnern des Wettbewerbs “Blauer Kompass” des Umweltbundesamts.   

3. Versorgung mit schnellem Internet

Eine Versorgung mit schnellen Internet für alle Bürgerinnen und Bürger sollte, wie Strom / Gas, zur Grundversorgung gehören. Leider konnte sich Regierung und Politik noch nicht zu einer solchen grundsaätzlichen Festlegung durchringen. Die UWG Fraktion schlägt vor das jedes Grundstück mit einem vollständigen Glasfaseranschluss (Leerrohre inklusiv der Installation von Glasfaserkabeln) ausgestattet wird.  Eine zusätzliche Installation von Kupferkabeln sollte vorbereitet und möglich sein. Diese Bereitstellung könnte bei der Installation der Fernwärme- und Stromversorgung durch die Stadtwerke Radevormwald erfolgen. 

Die Verwaltung hat zugesagt unsere Hinweise in den weiteren Planungen zu beachten.

Den Hinweis auf die Versorgung mit Glasfasernschlüssen werden wir in den Ausschüssen und auch im Aufsichtsrat der Stadtwerke weiter verfolgen. Hier ist auch positiv zu vermerken das im Hauptausschuss die Gesellschafterverträge der Stadtwerke (Erweiterung des Tätigkeitsfeldes der Stadtwerke zur Versorgung mit Breitbandanschlüssen) dementsprechend angepasst wurden.

Umbau der oberen Kaiserstrasse startet erst im Januar!!

Die grundsätzliche Problematik wurde kurz vor der Kommunalwahl am 26.8.2020 in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung bekannt.

Hier eine kurze Zusammenfassung der Aktivitäten.

Auf unsere Anfrage am 26.8.2020, wann mit dem Start der Baumaßnahme gerechnet werden kann wurde mitgeteilt das Mitte Oktober 2020 begonnen werden soll. Das führte zu einigen Diskussionen bei den Einzelhändlern der oberen Kaiserstrasse die Behinderungen zum Weihnachtsgeschäfts befürchteten.

Daraufhin stellte die UWG Fraktion  am 1.9.2020 in der Sitzung des Rats eine Anfrage zu dem Thema und einen Antrag zur Verschiebung der Baumaßnahme. Wir berichteten darüber in einem Artikel auf dieser Webseite.

In der gleichen Sitzung des Rates wurde die Vergabe für die Baumaßnahme beschlossen aber unser Antrag zur Verschiebung leider mehrheitlich abgelehnt.

Am 8.9.2020 fand ein sehr konstruktives Gespräch zwischen den Einzelhändlern, der Verwaltung und der Politik vor Ort statt. Wir berichteten ebenfalls bereits darüber. Dort hatte die Verwaltung dann zugesagt das Gespräche mit dem Bauunternehmen, mit dem Ziel einer Verschiebung, geführt werden.

Als einen möglichen Termin für weitere Informationen wurde Ende September avisiert.

Wir haben am 30.9. bei der Verwaltung nachgefragt und Informationen erhalten das noch weitere Gespräche stattfinden müssen. Ebenso berichtete die Presse am 16.10.2020 über den Fortschritt. 

Nach weiteren Nachfragen am 16.10. + 20.10. ereichte uns heute eine Pressemitteilung der Verwaltung (Zitat):

“… Als möglicher Baubeginn ist der kommende Januar ins Auge gefasst. …”

Die UWG Fraktion begrüsst diese erfreuliche Entwicklung und bedankt sich bei der Verwaltung für die geleistete Arbeit.

Never ending story — Karthausen

Die Verwaltung berichtet heute im Ausschuss für Stadtentwicklung über den aktuellen Stand zur Vermarktung des Baugebiets Karthausen.

Wie die Vorlage im Ausschuss schon darstellt, gibt es erhebliche Probleme bei der Erstellung des Bebauungsplans. Ohne einen Bebauungsplan ist ein Verkauf der Baugrundstücke nicht sinnvoll möglich. SPD / GRÜNE hatten in der Vergangenheit noch versucht alternative Bebauungen zu initiieren. Das hätte die Erstellung des Bebauungsplans noch weiter verzögert. Nur durch einen gemeinsamen Antrag von CDU und UWG im Februar dieses Jahres konnte endlich ein klarer Beschluss für eine Bebauungsvariante (städtebauliches Konzept) getroffen werden. 

Im Ausschuss berichtet die Verwaltung das noch weitere Untersuchungen stattfinden müssen. Es wurde von archäologische Funden (steinzeitliche und Funde aus dem II. Weltkrieg) berichtet. Diese Untersuchungen werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Dazu müssen noch externe Dienstleister gesucht und beauftragt werden.

Ebenso sind noch Lärmgutachten (schalltechnische Untersuchung) notwendig. Die Ergebnisse werden in den nächsten Wochen erwartet. Je nach Ergebnis müssen noch Maßnahmen (Schallschutzmauer, etc.) umgesetzt werden.

Die Vermarktung und damit die Bebauung wird sich daher noch verzögern. Optimistische Schätzungen der Verwaltung hoffen das im Herbst 2020 ein weiterer Entwurf des Flächennutzungsplan vorgestellt werden kann. Danach kann erst die Erstellung des Bebauungsplans erfolgen.  

Damit sind die Ziele (schnelle Vermarktung, Baugrundstücke für junge Familien, dringend benötigte Einnahmen für den Haushalt), die sich Verwaltung und Bürgermeister gesetzt haben, weiterhin nicht realisierbar. 

Zur Erinnerung:

Das Baugebiet wurde Ende 2017 durch die Verwaltung gekauft. Dieser Kauf war zwar rechtlich einwandfrei, aber in der Politik sehr umstritten weil der Bürgermeister das Gelände, in Ausnutzung einer Regelung in der Geschäftsordnung, ohne Beteiligung der Politik gekauft hat. Die Planungen der Verwaltung zielten auf eine schnelle Vermarktung hin. Leider gab es in der Zwischenzeit viele Hindernisse mit dem Ergebnis das weder eine Vermarktung noch eine Bebauung bis heute möglich war.

Die UWG hat sich zum Baugebiet Karthausen eindeutig positioniert.

Wir sind für eine Ausweisung von weiteren Wohngebieten unter der Beachtung einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Die Bebauung muss immer ökologisch vertretbar sein. Weiterhin müssen die aktuellen energetischen Entwicklungen (Solarthermie, Photovoltaik, Elektromobilität, etc.) berücksichtigt werden.

Allerdings halten wir die Fläche in Karthausen als “Wohngebiet am äußersten Ende der Stadt” weiterhin für nicht geeignet. Hier betreibt die Verwaltung eine Strategie die einer ganzheitlichen Stadtentwicklung nicht zuträglich ist. 

Verwaltung stellt “Ansiedlungsverhinderungskonzept” (Einzelhandelkonzept) vor.

In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung wurde vom Büro Junker&Kruse die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts vorgestellt. 

Kurz gesagt soll dieses Konzept die Ansiedlung von Einzelhandel in der Stadt Radevormwald räumlich steuern. Räumlich steuern bedeutet, das sich nur gewisse Produkte (nach Sortimentsliste) an genau definierte Standorten angeboten werden kann.

Als Ergebnis dieses Einzelhandelskonzepts könnten sich z.B. ALDI oder auch REWE (Kaufpark) aktuell nicht mehr ansiedeln. Geschützt werden diese Standorte nur durch das Gewohnheitsrecht.

Die UWG hatte in der Vergangenheit per Antrag gefordert das das Einzelhandelskonzept so gelockert wird das auch an den “zentrenfernen” Standorten (z.B. Bergerhof, Karthausen, Wupperorte) eine gute Versorgung sichergestellt wird. Das ist die Fortführung guter UWG Politik zu der Ansiedlung von Einzelhandel in Radevormwald. Wir hatten in der Vergangenheit den Nahversorgungsstandort Bergerhof, gegen Verwaltung und anderer Parteien, gefördert und vorangetrieben. Ebenso setzen wir uns für die Nahversorgung in den Wupperorten weiterhin aktiv ein.

Leider hat die Verwaltung und auch das Beratungsunternehmen nicht erkannt das eine solche Lockerung gefordert war.

Grundsätzlich halten wir Einschränkungen des Einzelhandels in Bezug auf die Ansiedlung in unserer Stadt für völlig verfehlt. Die Praxis zeigt das der Einzelhandel genau weiß wo eine Ansiedlung sinnvoll und tragfähig ist. Deswegen plädiert die UWG für eine Öffnung der gesetzlichen Vorschriften damit eine Ansiedlung flexibel möglich wird.

Glücklicherweise hat der Ausschuss entschieden keinen Beschluss an diesem Tag  zu fassen. Die UWG und SPD beantragten die Beratung in den Herbst zu verschieben. Dem wurde dann mehrheitlich stattgegeben. 

Wir sind froh das viele politische Fraktionen jetzt die Lage erkannt haben und freuen uns auf die weiteren, bestimmt auch kontroversen, Diskussionen. 

Ziel wird für uns weiterhin sein, eine größtmögliche Flexibilität bei der Ansiedlung von Einzelhandel zu ermöglichen.

Wir werden in einem weiteren Beitrag die Auswirkungen des Einzelhandelskonzepts detailliert darstellen.

UWG stellt Anträge zur Bebauung von Karthausen

UWG stellt Anträge zur Bebauung von Karthausen

Die UWG Fraktion hat zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt am 19.9.2018 und zur Sitzung des Rates am 9.10.2018 einen Antrag zur Bebauung von Karthausen gestellt.

Unser Antrag soll die Bebauung auf den ersten Bauabschnitt, nach der Präsentation vom 29.6.2018, einschränken.

Ortsteil Karthausen mit denkmalgeschützem Bauernhof

Zur Bürgerversammlung am 3.9.2018 stellte die Verwaltung dann noch eine veränderte Version der Präsentation vor. Dort wurde die Anzahl der geplanten Wohneinheiten auf 274 Wohneinheiten (von 253 Wohneinheiten) erhöht.

Folgende Gründe sind für die Antragstellung ausschlaggebend:

  • Durch das Neubaugebiet wird ein neuer Stadtteil geschaffen.

Für diesen Stadtteil ist die Infrastruktur zur ausreichenden Versorgung der Bürgerinnen und Bürger nicht vorhanden. Die notwendige Ansiedlung von Einzelhandel wird durch das Einzelhandelskonzept verhindert. Zur Veränderung des Einzelhandelskonzept haben wir ebenfalls einen Antrag gestellt.

  • Die Lage des Neubaugebiets fördert nicht eine sinnvolle Stadtentwicklung.

Es wird eine “Trabantensiedlung” entstehen die mehr Bezug zu Remscheid / Lennep als zu Radevormwald hat. Das kann für eine ganzheitliche Stadtentwicklung von Radevormwald keinen Sinn machen. 

  • Die generelle verkehrliche Anbindung ist nicht ausreichend.

Das Baugebiet befindet sich an einer Landstrasse (L81) die in keinster Weise den notwendigen Belastungen standhalten kann. Es ist ab zu sehen das schon durch die Baumaßnahmen diese Strasse so beeinträchtigt wird das eine teure Sanierung erfolgen muss. Die Straße ist eine Landstrasse dir durch StrassenNRW betreut wird. Es ist zu erwarten das die Kosten auf Radevormwald abgewälzt werden.

  • Die Anzahl der Zugänge in das Baugebiet sind nicht ausreichend.

Zur Zeit werden max. 2 Zugänge (der zweite Zugang erst im 3. Bauabschnitt) in das Neubaugebiet geplant. Geht man von den letzten Präsentationen der Verwaltung aus werden ca. 290 Wohneinheiten dort entstehen. Aus unserer Sicht kann dann dort mit ca. 800 Bürgern gerechnet werden. Geht man davon aus das heutzutage 2 Autos pro Haushalt schon der Regelfall bedeutet kann man von ca. 600 Fahrzeugen ausgehen. Was das für zwei Zugänge bedeutet kann sich jeder selber ausmalen.  

  • Es wird ökologisch wertvolle Landschaft vernichtet.

Nach Wikipedia beträgt der Flächenverbrauch (basierend auf Zahlen aus 2015) ca. 61.000 m² pro Tag. Aus unserer Sicht stellt die Fläche in Karthausen eine solche ökologisch wertvolle Fläche dar. Das ist auch insbesondere nachvollziehbare weil unmittelbar an das Baugebiet angrenzend ein Landschaftsschutzgebiet anschließt. Der 3. Bauabschnitt ist sogar noch komplett Bestandteil des Landschaftsschutzgebiets. Teile des zweiten Bauabschnittes sind ebenfalls noch geschützt. Die Aufhebung für beide Bauabschnitte müsste von der Stadt noch beantragt werden. Inzwischen ist uns eine (unbestätigte) Information zugekommen das schon Mitte August die Aufhebung des Landschaftsschutzes beantragt wurde. 

  • Die Beeinträchtigung eines unmittelbar angrenzenden Baudenkmals ist wahrscheinlich.

Der, direkt an der Strasse (L81) gelegene Bauernhof ist ein eingetragenes Baudenkmal. Nach dem Denkmalschutzgesetz NRW ist schon eine Genehmigung erforderlich wenn das Baudenkmal “beeinträchtigt” wird. Auf Grund der verkehrlichen Situation gehen wird davon aus das die Strasse (L81) verbreitert werden muss. Das wird insbesondere notwendig werden weil diese Straße jetzt noch keinen Bürgersteig hat. Vor dem Hintergrund das dort auch viel Kinder wohnen werden ist die Bereitstellung eines Bürgersteigs und, nach unserer Auffassung, auch eines Radwegs unbedingt erforderlich. Das wurde auch von der Verwaltung in der Vorlage zum Ausschuss schon aufgeführt. Es ist zu erwarten das die Breite der Fahrbahn (inklusive Gehweg und Fahrradweg) von ca. 5 m auf ca. 8 m ansteigen wird. Diese Verbreiterung wird das Baudenkmal wesentlich beeinflussen. 

  • Die Möglichkeit zentrumsnahe Gebiete zu erschließen wurde nicht betrachtet.

Als Ersatz für Karthausen stehen ausreichend Bauflächen in Nadelsiepen und in der Hermanstrasse zur Verfügung. Dies ist insbesondere relevant weil dort keine Rahmenbedingungen die die Erschließung behindern könnten (Denkmal, ungünstige Anbindung, Versorgung, Landschaftsschutz, etc.) bekannt sind. Weiterhin sind diese Gebiete im Flächennutzungsplan schon als “Bauerwartungsland” gekennzeichnet.  

  • Die Ziele der integrierten Handlungskonzepte werden nicht beachtet.

Durch die integrierten Handlungskonzepte soll u. A. der “Verödung” der Innenstadt entgegengewirkt werden. Für die Bevölkerung sollen Anreize geschaffen werden in der Innenstadt einzukaufen.  Das Vorhaben der Verwaltung ein Baugebiet am äußersten Rand von Radevormwald zu erschließen widerspricht der Zielsetzung, der auch durch öffentliche Mittel geförderten Projekte, vollständig. Man könnte den Eindruck gewinnen das hier eher die Stadtentwicklung von Remscheid-Lennep (das zukünftige DOC in Lennep ist nur 4,1 Kilometer entfernt) vorangetrieben werden soll.

  • Durch die Nichtbeachtung der Ziele der integrierten Handlungskonzepte können Rückzahlung von Fördermitteln nicht ausgeschlossen werden.

Durch die Erschließung zentrumsnaher Baugebiete (wie z.B. Nadelsiepen + Hermanstrasse) könnte diese Gefahr komplett gebannt werden. Dadurch könnte auch gegenüber dem Fördergeber die Ernsthaftigkeit der Radevormwalder Stadtentwicklung dargestellt werden.

Wegen dieser schwerwiegenden Gründe hat sich die UWG Fraktion entschlossen diesen Antrag zu stellen. Es wäre folgerichtig das Neubaugebiet vollständig ab zu lehnen.

Durch den, vorn der Verwaltung schnell durchgeführten Ankauf von Grundstücken, müssen wir auch die dadurch erzeugte Haushaltssituation (Haushaltssicherungskonzept) beachten. Die Verwaltung hat dort die Politik unter einen besonderen Zugzwang gesetzt.

Nur deswegen erscheint uns der Kompromiss (nur der erste Bauabschnitt soll realisiert werden) vertretbar.

Dabei ist es uns besonders wichtig zu betonen das es uns nicht um eine “Verhinderungspolitik” geht. Wir haben schon mehrfach die Nutzung der anderen Flächen (Nadelsiepen + Hermanstrasse) gefordert. Das wird in der Begründung unseres Antrags auch ausdrücklich erwähnt.

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